trifo

Bedingungen für den kostenlosen Test

Fassung vom 25. Oktober 2026

Gelten, solange eine Firma trifo kostenlos testet, und gehen dann den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1. Parteien

Diese Bedingungen gelten zwischen Navid Fehrenbacher, Einzelunternehmen „trifo“, Entenburgweg 7, 78166 Donaueschingen (im Folgenden „trifo“) und der Firma, für die trifo den kostenlosen Test freischaltet (im Folgenden „Kund:in“). Sie gelten nur gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB.

2. Gegenstand

trifo stellt der Kund:in die Anwendung trifo für einen Test unentgeltlich zur Verfügung: den wöchentlichen Gebietsreport für die vereinbarten Gebiete, das Projekt-Board und die KI-Assistenz für die vereinbarte Zahl von Nutzer:innen. Der Test dient dem Kennenlernen und der Bewertung von trifo. Die Kund:in schuldet keine Gegenleistung. Rückmeldungen sind willkommen und freiwillig.

3. Dauer

Der Test beginnt mit der Freischaltung und endet mit dem vereinbarten Datum, spätestens drei Monate nach Beginn, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung vereinbaren die Parteien in Textform. Ein Anspruch auf Beginn, Verlängerung oder Fortsetzung des Tests und auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrags besteht nicht.

4. Vorzeitiges Ende

Jede Partei kann den Test jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform beenden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Frist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für trifo vor allem vor, wenn die Kund:in erheblich gegen Nummer 7 verstößt, wenn Betrieb oder Sicherheit von trifo gefährdet sind oder wenn ein Anbieter, auf dessen Leistung trifo beruht, die Nutzung untersagt.

5. Was trifo leistet und was nicht

(a) trifo recherchiert mit Hilfe von KI-Modellen und Suchdiensten in frei zugänglichen Quellen. Die Recherche ist eine Dienstleistung ohne geschuldeten Erfolg. Die Ergebnisse sind als „KI-generiert“ gekennzeichnet und nennen zu jeder Angabe die Fundstelle. Sie können unrichtig, unvollständig oder überholt sein. Die Kund:in prüft sie vor der Nutzung, besonders vor einer Kontaktaufnahme.

(b) Kontaktdaten übernimmt trifo nur, wenn eine Fundstelle zeigt, dass sie für den Kontakt zu diesem Zweck veröffentlicht wurden. trifo schuldet die sorgfältige Anwendung dieses Verfahrens, nicht die Richtigkeit einzelner Angaben. Meldet die Kund:in eine falsche Angabe, berichtigt oder löscht trifo sie.

(c) Im Test gibt trifo keine Zusage zu Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Mengen von Projekten oder zur Aufbewahrung von Daten über Nummer 6 hinaus. Funktionen, Gebiete und Kontingente kann trifo im Test anpassen, soweit das für die Kund:in zumutbar ist.

(d) Rechts-, Steuer- und Datenschutzberatung schuldet trifo nicht.

6. Daten am Ende

Nach Ende des Tests kann die Kund:in ihre Daten 30 Tage lang auf Anforderung in Textform als JSON- oder CSV-Datei erhalten. Danach löscht trifo die Daten der Kund:in, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Ein Anspruch auf Übernahme der Daten in einen späteren Vertrag besteht nicht. Auf Wunsch der Kund:in übernimmt trifo sie, soweit das technisch möglich ist.

7. Nutzungsregeln

(a) Die Kund:in nutzt trifo nur für die eigene Vertriebsarbeit, nicht für Entscheidungen oder Bewertungen über Beschäftigte. Zugänge gehören je einer Person und werden nicht weitergegeben.

(b) Die Kund:in und ihre Nutzer:innen halten die Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter ein, auf denen trifo beruht: die Usage Policy von Anthropic (anthropic.com/legal/aup) und die Usage Policies von OpenAI (openai.com/policies/usage-policies).

(c) Nicht erlaubt ist, trifo oder Ergebnisse Dritten zugänglich zu machen, Ergebnisse oder Suchergebnisse systematisch auszulesen oder in eigene Datenbanken zu übernehmen, damit KI-Modelle zu trainieren oder zu vergleichen und Prompts oder Schutzmaßnahmen auszulesen oder zu umgehen.

(d) Vor jeder Ansprache prüft die Kund:in, ob sie nach § 7 UWG und dem Datenschutzrecht zulässig ist. Sie versendet keine Werbung per E-Mail ohne die erforderliche Einwilligung.

(e) In Notizen und andere Freitexte tragen Nutzer:innen keine Gesundheitsdaten, religiösen oder politischen Angaben, Angaben zu Straftaten, herabwürdigende Aussagen über Personen oder private Angaben ohne beruflichen Bezug ein.

(f) trifo darf einzelne Zugänge oder Funktionen sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf einen erheblichen Verstoß besteht, die Sicherheit gefährdet ist oder ein Anbieter es verlangt. trifo informiert die Kund:in mit Begründung.

8. Datenschutz

Für personenbezogene Daten, die die Kund:in und ihre Nutzer:innen in trifo eingeben, ist trifo Auftragsverarbeiterin. Es gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit der Liste der Unterauftragsverarbeiter. Für die Recherche in öffentlichen Quellen ist trifo selbst verantwortlich. Das Nähere steht in der Datenschutzerklärung.

9. Auswertung und Referenz

trifo darf Nutzungsdaten und Bewertungen der Kund:in auswerten, um trifo für die Kund:in zu verbessern. Für Verbesserungen, die allen Kund:innen dienen, nutzt trifo sie nur zusammengefasst und so, dass sich die Kund:in, Personen und einzelne Projekte nicht erkennen lassen. Instructions, Gebiete, Account-Listen, Notizen und Inhalte von Projekten der Kund:in nutzt trifo nie für andere Kund:innen und nie zum Training von KI-Modellen. trifo nennt die Kund:in als Referenz nur mit vorheriger Zustimmung in Textform.

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen vertraulich und nutzen sie nur für den Test, auch drei Jahre nach dessen Ende. Vertraulich sind bei der Kund:in vor allem ihre Daten, Gebiete, Account-Listen und Vertriebsstrategie, bei trifo vor allem Prompts, Quellenlisten, Vorlagen und Quellcode. Gesetzliche Pflichten zur Offenlegung bleiben unberührt.

11. Haftung

Im Test haftet trifo nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Mängel haftet trifo nur, wenn trifo sie arglistig verschwiegen hat. Unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese Regeln gelten auch für Schäden, die nach dem Ende des Tests eintreten, wenn die Pflichtverletzung im Test lag.

12. Hinweis zum Data Act

Der Test ist eine auf begrenzte Zeit bereitgestellte Version zu Test- und Bewertungszwecken. Soweit Art. 31 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) gilt, entfallen die Pflichten zum Anbieterwechsel nach Kapitel VI. trifo gewährt der Kund:in dennoch den Export und die Löschung nach Nummer 6.

14. Schluss

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat die Kund:in ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU (einschließlich Dänemark), sind ausschließlich die Gerichte am Sitz von trifo zuständig (Art. 25 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012). Einkaufsbedingungen der Kund:in gelten nicht. Erklärungen genügen in Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest wirksam.

Zurück zu trifo