trifo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 25. Oktober 2026

Für Firmen, die trifo nutzen. Für den kostenlosen Test gelten die Bedingungen für den kostenlosen Test. Wie trifo mit personenbezogenen Daten umgeht, steht in der Datenschutzerklärung.

§ 1 Geltung und Rangfolge

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von trifo zwischen Navid Fehrenbacher, Einzelunternehmen „trifo“, Entenburgweg 7, 78166 Donaueschingen (im Folgenden „trifo“) und der im Auftrag genannten Kund:in.

(2) trifo schließt Verträge nur mit Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Kund:in bestätigt mit dem Vertragsschluss, dass sie trifo für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kund:in, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn trifo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen ohne Vorbehalt erbringt. Sie gelten nur, wenn trifo sie ausdrücklich in Textform annimmt.

(4) Bei Widersprüchen gilt diese Rangfolge: 1. Auftrag, 2. Vertrag zur Auftragsverarbeitung für personenbezogene Kundendaten, 3. Leistungsbeschreibung im Auftrag und Anlage „Wechsel, Export und Löschung“, 4. diese Bedingungen, 5. Preisliste.

(5) Es gilt die bei Vertragsschluss genannte Fassung dieser Bedingungen. Spätere Fassungen gelten nur nach § 18.

§ 2 Vertragsschluss und Nutzer:innen

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn eine vertretungsberechtigte Person der Kund:in den Auftrag unterschreibt oder in Textform annimmt, oder wenn eine als Admin benannte Person diese Bedingungen in trifo bestätigt. Wer im Namen der Kund:in bestätigt, versichert, dass er:sie die Kund:in vertreten darf.

(2) trifo stellt diese Bedingungen vor Vertragsschluss so bereit, dass die Kund:in sie speichern und ausdrucken kann.

(3) Nutzer:innen sind Beschäftigte der Kund:in und für sie weisungsgebunden tätige freie Mitarbeitende, die die Kund:in in trifo anlegt oder von trifo einladen lässt. Andere Personen, etwa verbundene Unternehmen oder Handelsvertretungen, darf die Kund:in nur mit Zustimmung von trifo in Textform einbinden.

(4) Mit dem Annehmen einer Einladung bestätigen Nutzer:innen die Nutzungsregeln (§ 9) im Rahmen des Vertrags ihrer Firma. Dadurch entsteht kein eigener Vertrag zwischen trifo und der einzelnen Person.

(5) Jeder Zugang gehört genau einer Person. Die Kund:in sorgt dafür, dass Nutzer:innen Zugangsdaten, Anmeldelinks und Codes nicht weitergeben und vor dem Zugriff Dritter schützen. Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch informiert sie trifo unverzüglich. Die Kund:in ist für Handlungen ihrer Nutzer:innen wie für eigene verantwortlich.

§ 3 Leistungen von trifo

(1) trifo stellt der Kund:in die Anwendung trifo über das Internet zur Nutzung bereit. Kernfunktionen sind der wöchentliche Gebietsreport je vereinbartem Gebiet, das Projekt-Board mit Kontakten, Aktivitäten und Wiedervorlagen und die KI-Assistenz im vereinbarten Kontingent. Weitere Funktionen, Darstellungen, Formate, Quellen und Modelle schuldet trifo nur, wenn der Auftrag sie als Kernfunktion nennt.

(2) Für den Gebietsreport recherchiert trifo mit Hilfe von KI-Modellen und Suchdiensten in frei zugänglichen Quellen nach Bauprojekten, Ausschreibungen, Nachrichten über Firmen und Veranstaltungen im vereinbarten Gebiet. Die Recherche ist eine Dienstleistung. trifo schuldet die sorgfältige Durchführung des beschriebenen Verfahrens, keinen bestimmten Erfolg.

(3) Die Ergebnisse erstellen KI-Modelle automatisiert. trifo kennzeichnet sie als „KI-generiert“ und nennt zu jeder Angabe die Fundstelle. Die Ergebnisse sind Hinweise und Entscheidungshilfen. trifo prüft nicht jede Angabe einzeln. Ergebnisse können unrichtig, unvollständig oder überholt sein.

(4) trifo sorgt dafür, dass jede Angabe im Report mit einer Fundstelle belegt ist, und stellt den Report in der Regel bis Montag 8 Uhr bereit (Zielwert). Meldet die Kund:in eine Angabe als falsch, prüft trifo sie und berichtigt oder entfernt sie innerhalb angemessener Frist, wenn sich der Fehler bestätigt.

(5) Nicht geschuldet sind eine bestimmte Anzahl von Projekten oder Kontakten, ein Vertriebserfolg und Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung. Entwürfe der KI-Assistenz sind Vorschläge. Ob und wie die Kund:in Dritte anspricht, entscheidet und verantwortet sie selbst.

(6) Support erhält die Kund:in werktags über „Problem melden“ in trifo oder per E-Mail an info@trifo.app. trifo antwortet in der Regel innerhalb von zwei Werktagen (Zielwert).

(7) Einrichtung, Schulung und weitere Leistungen erbringt trifo, soweit der Auftrag sie nennt. Sie sind Dienstleistungen.

(8) Angaben zu Zeitpunkten, Reaktionszeiten und Verfügbarkeit in diesen Bedingungen und im Auftrag sind Zielwerte und Beschreibungen der Leistung, keine Garantien. Eine Garantie übernimmt trifo nur, wenn sie ausdrücklich als solche in Textform erklärt ist.

§ 4 Kontaktdaten

(1) trifo übernimmt Kontaktdaten zu Firmen und Personen nur, wenn eine Fundstelle zeigt, dass sie für den Kontakt zu diesem Zweck veröffentlicht wurden. Jede Angabe nennt Fundstelle und Funddatum, bei Personen auch die Rolle. trifo leitet Kontaktdaten nicht ab, errät sie nicht und übernimmt keine Angaben aus Impressum oder sozialen Netzwerken als Personenkontakt.

(2) In der Branche Grundstücke recherchiert trifo keine Daten privater Eigentümer:innen und nennt keine Schuldner:innen aus Insolvenz- und Zwangsversteigerungsverfahren.

(3) Eine Fundstelle belegt die Veröffentlichung zum Funddatum. Sie belegt nicht, dass die Angabe noch richtig ist oder dass eine Ansprache zulässig ist. Das prüft die Kund:in vor jeder Ansprache (§ 9 Abs. 4 und 6).

(4) trifo schuldet die sorgfältige Anwendung dieses Verfahrens, nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität einzelner Angaben.

(5) Meldet die Kund:in oder eine betroffene Person eine fehlerhafte oder unzulässig erhobene Angabe, berichtigt oder löscht trifo sie unverzüglich und sorgt dafür, dass dieselbe Angabe nicht erneut erscheint.

§ 5 Änderungen der Leistung

(1) trifo darf trifo weiterentwickeln und Funktionen ändern, ersetzen, ergänzen oder einstellen, wenn ein triftiger Grund besteht. Triftige Gründe sind

  • a) zwingende gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Vorgaben,
  • b) die Abwehr von Sicherheits- und Missbrauchsrisiken,
  • c) der Wegfall, die Änderung oder die wesentliche Verteuerung einer Leistung Dritter, auf der trifo beruht,
  • d) die technische Weiterentwicklung von trifo,
  • e) die Kennzeichnung einer Funktion als „Beta“ oder „Vorschau“.

(2) Die Änderung muss für die Kund:in zumutbar sein. Sie darf eine Kernfunktion nicht so einschränken, dass der Vertragszweck gefährdet wird, außer trifo bietet gleichwertigen Ersatz.

(3) trifo darf KI-Modelle, Suchdienste, Hosting und andere Vorlieferanten wechseln, ergänzen oder ersetzen, wenn die Kernfunktionen in vergleichbarer Qualität erhalten bleiben. Die Kund:in hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Modell, einen bestimmten Anbieter oder bestimmte Quellen. Ergebnisse können sich mit dem eingesetzten Modell ändern. Für Unterauftragsverarbeiter gilt zusätzlich § 13 Abs. 4.

(4) Änderungen, die eine Kernfunktion wesentlich betreffen, kündigt trifo mindestens 30 Tage vorher in Textform an. In den Fällen von Abs. 1 a) und b) kündigt trifo sie an, sobald das möglich ist.

(5) Wird eine Kernfunktion ohne gleichwertigen Ersatz wesentlich eingeschränkt, kann die Kund:in den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach der Ankündigung in Textform kündigen, frühestens zum Wirksamwerden der Änderung. trifo erstattet im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende anteilig. Weitere Kosten entstehen der Kund:in dadurch nicht.

(6) Funktionen, die als „Beta“ oder „Vorschau“ gekennzeichnet sind, erbringt trifo ohne Zielwerte und kann sie jederzeit ändern oder beenden. Sie sind keine Kernfunktionen.

§ 6 Kontingente

(1) Das Kontingent der KI-Assistenz und der Recherche ergibt sich aus dem Auftrag in der dort genannten Einheit, etwa Anfragen je Person und Monat.

(2) trifo darf die technische Zählweise anpassen, solange eine übliche Nutzung im Wesentlichen im gleichen Umfang möglich bleibt.

(3) trifo darf die Nutzung vorübergehend begrenzen, wenn das Kontingent verbraucht ist oder die Nutzung den Betrieb gefährdet. trifo zeigt die Begrenzung in der Anwendung an.

(4) Im Jahresabo ist eine Verringerung des vereinbarten Kontingents in der laufenden Laufzeit nur mit Zustimmung der Kund:in oder nach § 5 mit dem Kündigungsrecht nach § 5 Abs. 5 zulässig. Im Monatsabo kann trifo das Kontingent für künftige Monate nach § 18 Abs. 5 ändern.

(5) Nutzung über das Kontingent hinaus setzt eine Bestätigung durch die Admin der Kund:in voraus und wird nach der Preisliste berechnet.

§ 7 Mängel

(1) Für Mängel der Anwendung gelten die §§ 535 ff. BGB, soweit diese Bedingungen nichts anderes regeln.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB für Mängel, die bei Vertragsschluss oder bei Bereitstellung einer neuen Version schon vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Die Haftung bei Verschulden richtet sich nach § 11. Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel und aus einer Garantie bleibt unberührt.

(3) Die Kund:in meldet Mängel unverzüglich in Textform und beschreibt sie nachvollziehbar.

(4) Bei eingeschränkter Erreichbarkeit gilt § 8. Die dort geregelte Gutschrift ist eine pauschalierte Minderung. Minderungsrechte wegen anderer Mängel bleiben unberührt.

(5) Eine einzelne unrichtige Angabe im Report ist kein Mangel, wenn trifo das Verfahren nach § 3 Abs. 2 bis 4 und § 4 eingehalten und die Fundstelle zutreffend angegeben hat. Das gilt nicht für Fehler, die trifo kennt und nicht innerhalb angemessener Frist berichtigt, und nicht für Fehler, die systematisch auftreten.

§ 8 Verfügbarkeit

(1) trifo strebt an, dass die Anwendung im Monatsmittel zu mindestens 98 % erreichbar ist (Zielwert). Erreichbar ist sie, wenn sich Nutzer:innen anmelden und Reports, Projekte und Kontakte lesen können. Gemessen wird an dem Punkt, an dem trifo die Anwendung an das öffentliche Internet übergibt. Netz und Geräte der Kund:in und die Verbindung dorthin gehören nicht zur Leistung von trifo.

(2) Nicht als Ausfall zählen

  • a) Wartung montags bis freitags zwischen 22 und 6 Uhr und am Wochenende, insgesamt höchstens 8 Stunden im Monat,
  • b) andere Wartung, die trifo mindestens 24 Stunden vorher ankündigt, insgesamt höchstens 4 Stunden im Monat,
  • c) Notfallwartung zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Sicherheit oder Daten, die trifo unverzüglich ankündigt,
  • d) Ausfälle durch höhere Gewalt oder durch Ursachen im Verantwortungsbereich der Kund:in.

(3) KI-Assistenz, Diktat, Websuche und Recherche hängen von Diensten Dritter ab. Für sie gilt der Zielwert nach Abs. 1 nicht, trifo erbringt sie nach bestem Bemühen. Fällt ein solcher Dienst aus, bleibt der Rest der Anwendung nutzbar. Der Report nach § 3 Abs. 4 bleibt geschuldet, gegebenenfalls später.

(4) Liegt die Erreichbarkeit in einem Monat unter dem Zielwert, schreibt trifo auf Antrag eine Gutschrift gut: unter 98 % 10 %, unter 95 % 25 %, unter 90 % 50 % des Monatsentgelts. Die Kund:in beantragt sie in Textform innerhalb von 30 Tagen nach Monatsende. Die Gutschrift ist eine pauschalierte Minderung für diesen Monat.

(5) Liegt die Erreichbarkeit in drei aufeinanderfolgenden Monaten oder in drei von sechs Monaten unter 90 %, kann die Kund:in fristlos kündigen.

§ 9 Pflichten der Kund:in und Nutzungsregeln

(1) Die Kund:in nutzt trifo nur für die eigene Vertriebsarbeit in ihrem Geschäftsbetrieb. Ausgeschlossen ist die Nutzung für Entscheidungen oder Bewertungen über Beschäftigte, etwa zu Leistung, Verhalten, Beförderung oder Kündigung.

(2) Die Kund:in und ihre Nutzer:innen halten die Nutzungsbedingungen ein, die die Vorlieferanten von trifo für die Nutzung vorgeben. Dazu gehören die Usage Policy von Anthropic (anthropic.com/legal/aup) und die Usage Policies von OpenAI (openai.com/policies/usage-policies). trifo informiert in Textform, wenn sich diese Vorgaben wesentlich ändern.

(3) Nicht erlaubt ist,

  • a) trifo oder Ergebnisse weiterzuverkaufen, zu vermieten, Dritten Zugang zu geben oder als eigenen Dienst anzubieten,
  • b) Ergebnisse, Quellenangaben oder Suchergebnisse automatisiert oder systematisch auszulesen, in einer eigenen Datenbank zu speichern oder an Dritte weiterzugeben, soweit das über § 12 hinausgeht,
  • c) trifo oder Ergebnisse zu nutzen, um KI-Modelle zu erstellen, zu trainieren, zu bewerten oder zu vergleichen oder um ein Konkurrenzprodukt zu entwickeln,
  • d) Systemanweisungen, Prompts, Quellenlisten oder Schutzmaßnahmen auszulesen oder zu umgehen oder Kontingente zu umgehen,
  • e) trifo von Orten aus zu nutzen, aus denen die Vorlieferanten die Nutzung nicht erlauben,
  • f) aus Ergebnissen Profile von Personen zu bilden, um sie zu verkaufen, zu lizenzieren oder weiterzugeben.

(4) Kontaktdaten aus trifo nutzt die Kund:in nur für die Ansprache zum jeweiligen Projekt oder Anlass. Sie prüft vor jeder Ansprache, ob sie nach § 7 UWG und dem Datenschutzrecht zulässig ist. Sie versendet keine Werbung per E-Mail, SMS oder Messenger und führt keine Werbeanrufe ohne die dafür erforderliche Einwilligung oder mutmaßliche Einwilligung. Sie beachtet Widersprüche und Sperrwünsche angesprochener Personen und leitet Anfragen von Betroffenen, die trifo betreffen, an trifo weiter. Sie gibt Kontaktdaten aus trifo nicht an Dritte weiter und exportiert sie nicht in Massen.

(5) In Freitexte wie Notizen, Aktivitäten, Feedback und Nachrichten an die KI-Assistenz tragen Nutzer:innen keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO ein (etwa Gesundheit, Religion, politische Meinung), keine Angaben zu Straftaten, keine herabwürdigenden Aussagen über Personen und keine privaten Angaben ohne beruflichen Bezug. In der Branche Grundstücke erfasst die Kund:in keine Daten privater Eigentümer:innen. Gespräche zeichnen Nutzer:innen nur mit der erforderlichen Einwilligung der Beteiligten auf oder diktieren sie nur dann.

(6) Die Kund:in prüft Ergebnisse vor der Nutzung, besonders Namen, Rollen, Fristen und Kontaktangaben vor einer Ansprache. Sie gibt Ergebnisse an Dritte nur mit dem Hinweis „KI-generiert“ weiter. Die Pflichten von trifo aus §§ 3 und 4 bleiben unberührt.

(7) Die Kund:in macht ihre Nutzer:innen mit diesen Regeln und den Nutzungshinweisen von trifo bekannt.

§ 10 Sperre und Freistellung

(1) trifo darf einzelne Nutzer:innen, einzelne Funktionen oder den Zugang der Kund:in sperren,

  • a) wenn Tatsachen den begründeten Verdacht eines erheblichen Verstoßes gegen § 9 begründen,
  • b) wenn die Sicherheit oder der Betrieb von trifo gefährdet ist,
  • c) wenn ein Vorlieferant die Sperre verlangt,
  • d) bei Zahlungsverzug mit mindestens einem Monatsentgelt nach Mahnung mit einer Frist von 10 Tagen und Ankündigung der Sperre in Textform.

(2) Die Sperre beschränkt sich auf das Nötige, zunächst auf die betroffene Person oder Funktion. trifo teilt sie mit Begründung unverzüglich in Textform mit und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine Sperre des ganzen Zugangs in den Fällen a) und b) kündigt trifo vorher an, außer bei Gefahr im Verzug oder wenn ein Vorlieferant die sofortige Sperre verlangt.

(3) trifo hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen oder der Verdacht ausgeräumt ist. Das Entgelt läuft weiter, soweit die Kund:in die Sperre zu vertreten hat. Der Export nach der Anlage „Wechsel, Export und Löschung“ bleibt während der Sperre möglich.

(4) Machen Dritte, auch Vorlieferanten, Ansprüche gegen trifo geltend, weil die Kund:in oder ihre Nutzer:innen schuldhaft gegen § 9 verstoßen haben, stellt die Kund:in trifo von diesen Ansprüchen frei und ersetzt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung entfällt, soweit trifo den Anspruch zu vertreten hat. Sie umfasst keine gegen trifo verhängten Bußgelder.

(5) trifo zeigt einen solchen Anspruch unverzüglich an und stimmt die Verteidigung mit der Kund:in ab. Erkennt trifo einen Anspruch ohne Zustimmung der Kund:in an, die sie nicht unbillig verweigern darf, entfällt die Freistellung insoweit. Die Kund:in kann die Verteidigung auf eigene Kosten übernehmen.

§ 11 Haftung

(1) trifo haftet unbeschränkt

  • a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • b) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • c) bei arglistig verschwiegenen Mängeln,
  • d) aus einer Garantie, die trifo ausdrücklich in Textform übernommen hat,
  • e) nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet trifo nur, wenn trifo eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst möglich macht und auf deren Einhaltung die Kund:in regelmäßig vertrauen darf. Das sind hier vor allem die Bereitstellung der Anwendung im beschriebenen Umfang, die Durchführung der Recherche und die Bereitstellung der Reports nach § 3, der Schutz der Daten der Kund:in vor unbefugtem Zugriff und die Vertraulichkeit nach § 15.

(3) In den Fällen von Abs. 2 haftet trifo nur für den Schaden, der bei Verträgen dieser Art vorhersehbar und typisch ist, je Vertragsjahr höchstens bis zum höheren der beiden Beträge aus dem Entgelt für zwölf Monate und 50.000 Euro.

(4) Im Übrigen haftet trifo bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.

(5) Für den Verlust von Daten haftet trifo bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäßen Sicherung nötig ist. trifo sichert die Datenbank täglich und bewahrt die Sicherungen mindestens 30 Tage auf.

(6) Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährung. Das gilt nicht für Ansprüche nach Abs. 1.

(7) Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung von Beschäftigten, Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen von trifo.

§ 12 Nutzungsrechte

(1) trifo räumt der Kund:in für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, trifo über das Internet durch ihre Nutzer:innen für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen.

(2) An Ergebnissen räumt trifo der Kund:in, soweit Rechte an ihnen bestehen, das einfache, nicht übertragbare Recht ein, sie für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen, zu speichern und zu drucken. Für Ergebnisse, die die Kund:in vor Vertragsende erhalten oder exportiert hat, besteht dieses Recht fort. An Dritte gibt sie nur einzelne Tatsachen in eigenen Worten mit dem Link zur Quelle weiter.

(3) Die Rechte an der Zusammenstellung der Projekt-, Firmen- und Quelldaten (Datenbank) liegen bei trifo. Die Kund:in entnimmt keine wesentlichen Teile davon und entnimmt unwesentliche Teile nicht wiederholt und systematisch, wenn das der normalen Auswertung der Datenbank zuwiderläuft oder die berechtigten Interessen von trifo unzumutbar beeinträchtigt.

(4) Alle Rechte, die diese Bedingungen nicht ausdrücklich einräumen, bleiben bei trifo.

§ 13 Kundendaten und Datenschutz

(1) Kundendaten sind die Daten, die die Kund:in und ihre Nutzer:innen in trifo eingeben oder dort erzeugen, etwa Konten, Notizen, Status, Aktivitäten, Wiedervorlagen, eigene Kontaktangaben, Bewertungen, Chatverläufe und Diktate. Sie bleiben bei der Kund:in. trifo nutzt sie nur zur Erbringung der Leistung, nach den Weisungen der Kund:in und nach § 14.

(2) Für personenbezogene Kundendaten ist die Kund:in Verantwortliche und trifo Auftragsverarbeiterin. Es gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Er geht diesen Bedingungen vor, soweit es um personenbezogene Kundendaten geht.

(3) Recherchedaten sind Angaben zu Projekten, Firmen, Ansprechstellen und Personen, die trifo aus öffentlichen Quellen erhebt. Für ihre Erhebung und Bereitstellung ist trifo eigene Verantwortliche. Ab dem Empfang ist die Kund:in für ihre weitere Nutzung verantwortlich, etwa für Ansprache und Notizen.

(4) Die Kund:in genehmigt die Unterauftragsverarbeiter, die die Datenschutzerklärung und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nennen. trifo informiert die Kund:in mindestens 30 Tage vor einer Änderung in Textform. Die Kund:in kann aus datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann die Kund:in den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

(5) Übermittelt trifo Daten in Länder außerhalb des EWR, stützt sich trifo auf einen Angemessenheitsbeschluss oder auf Standardvertragsklauseln. Fällt ein Angemessenheitsbeschluss weg, stellt trifo die Übermittlung innerhalb angemessener Frist auf eine andere Grundlage um oder beendet sie.

(6) trifo verarbeitet Daten der Kund:in und der Nutzer:innen in eigener Verantwortung nur für Abrechnung, Sicherheit und Missbrauchserkennung, das Protokoll der Betreiberzugriffe, die Kontingente und die Auswertung nach § 14. Das Nähere steht in der Datenschutzerklärung.

(7) Das trifo-Team meldet sich nur zur Fehleranalyse oder auf Anfrage als Person im Konto der Kund:in an, nur im nötigen Umfang und höchstens zwei Stunden je Anmeldung. trifo protokolliert jede Anmeldung. Die Kund:in kann das Protokoll einsehen.

§ 14 Auswertung zur Verbesserung, Feedback, Referenz

(1) trifo darf Nutzungsdaten (genutzte Funktionen, Fehlermeldungen, Verbrauch des Kontingents) und Bewertungen der Kund:in (Sterne und Kategorien) auswerten, um trifo für die Kund:in zu verbessern, etwa ihre Instructions und Bewertungsregeln.

(2) Für Verbesserungen, die allen Kund:innen dienen (Prompts, Branchenvorlagen, Bewertungsregeln, Funktionen), nutzt trifo diese Daten nur zusammengefasst und so, dass sich weder die Kund:in noch Nutzer:innen noch einzelne Projekte, Firmen oder Personen erkennen lassen. Zusammenfassungen von Bewertungen bildet trifo erst, wenn sie auf Daten von mindestens drei Kund:innen derselben Branche beruhen. Allgemeine Fehler der Recherche, etwa doppelte oder falsch zugeordnete Funde, darf trifo auch vorher für alle Kund:innen beheben.

(3) Nie für andere Kund:innen verwendet trifo Instructions, Gebiete, Account- und Zielfirmenlisten, Notizen und andere Freitexte, Begründungen von Bewertungen im Wortlaut, Inhalte von Projekten und Kontakten und den Namen der Kund:in. trifo trainiert oder verfeinert keine KI-Modelle mit Kundendaten.

(4) Vorschläge und Rückmeldungen zu trifo (Feedback) sind freiwillig. trifo darf sie ohne Vergütung nutzen, um trifo weiterzuentwickeln. Feedback enthält keine vertraulichen Informationen der Kund:in, es sei denn, sie kennzeichnet es so. Dann gilt § 15.

(5) trifo nennt die Kund:in, ihr Logo, Zitate oder Fallbeschreibungen nur mit vorheriger Zustimmung in Textform, die Umfang, Zweck und Medium nennt. Die Kund:in kann die Zustimmung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Online-Inhalte entfernt trifo dann innerhalb von 14 Tagen.

§ 15 Vertraulichkeit

(1) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen der anderen Partei, die als vertraulich bezeichnet sind oder bei verständiger Würdigung vertraulich sind. Bei der Kund:in sind das vor allem Kundendaten, Instructions, Gebiete, Zielfirmen- und Account-Listen, Vertriebsstrategie und Bewertungen. Bei trifo sind das vor allem Prompts, Systemanweisungen, Quellenlisten, Bewertungsregeln, Branchenvorlagen, Quellcode, Sicherheitsmaßnahmen und Preise.

(2) Jede Partei nutzt vertrauliche Informationen der anderen nur zur Durchführung des Vertrags, schützt sie mit angemessenen Maßnahmen und gibt sie nur an Personen weiter, die sie dafür kennen müssen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, etwa Beschäftigte, Berater:innen mit Berufsgeheimnis und Unterauftragnehmer:innen. trifo darf Kundendaten an die Unterauftragsverarbeiter nach § 13 Abs. 4 weitergeben.

(3) Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei das zu vertreten hat, die ihr schon bekannt waren, die sie rechtmäßig von Dritten erhalten oder unabhängig entwickelt hat. Gesetzliche und behördliche Pflichten zur Offenlegung bleiben unberührt. Die Partei informiert die andere vorher, soweit das zulässig ist.

(4) Die Pflicht gilt während der Laufzeit und drei Jahre danach. Geschäftsgeheimnisse nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz bleiben darüber hinaus geschützt, solange sie es sind. § 5 GeschGehG bleibt unberührt.

§ 16 KI, Kennzeichnung und Kompetenz

(1) trifo setzt KI-Modelle ein. Ergebnisse sind als „KI-generiert“ gekennzeichnet. Die Kund:in entfernt diese Kennzeichnung nicht.

(2) Im Sinne der KI-Verordnung ist trifo Anbieterin und die Kund:in Betreiberin. trifo ist für die Unterstützung des Vertriebs nach § 9 Abs. 1 bestimmt. Nutzt die Kund:in trifo für andere Zwecke, trägt sie die daraus folgenden Pflichten.

(3) Beide Parteien ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz der Personen zu fördern, die in ihrem Auftrag mit trifo arbeiten. trifo stellt dafür Hilfe und Nutzungshinweise in der Anwendung bereit. Die Kund:in macht sie ihren Nutzer:innen bekannt.

§ 17 Laufzeit, Kündigung, Vertragsende

(1) Der Vertrag beginnt mit dem im Auftrag genannten Datum. Der Auftrag legt fest, ob er als Monatsabo oder als Jahresabo läuft. Nennt der Auftrag nichts, gilt das Monatsabo.

(2) Monatsabo: Die Laufzeit beträgt einen Monat ab Beginn der kostenpflichtigen Nutzung. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn ihn keine Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Monats in Textform kündigt.

(3) Jahresabo: Die Laufzeit beträgt zwölf Monate ab Beginn der kostenpflichtigen Nutzung. Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn ihn keine Partei mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform kündigt.

(4) Die Kund:in kann vom Monatsabo zum Ende jedes Monats in das Jahresabo wechseln. Vom Jahresabo in das Monatsabo wechselt sie zum Ende der Jahreslaufzeit, wenn sie das mit der Frist aus Abs. 3 in Textform erklärt.

(5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für trifo vor allem vor, wenn

  • a) die Kund:in nach Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder mit Entgelten von mindestens zwei Monaten in Verzug ist,
  • b) die Kund:in trotz Abmahnung mit angemessener Frist erheblich gegen § 9 verstößt oder Zugänge Dritten überlässt,
  • c) ein Verstoß so schwer ist, dass trifo oder Dritte unmittelbar gefährdet sind, oder ein Vorlieferant die weitere Nutzung durch die Kund:in untersagt.

In den Fällen b) und c) braucht es keine Abmahnung, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die Fortsetzung unzumutbar ist.

(6) Die Rechte der Kund:in nach der Anlage „Wechsel, Export und Löschung“ bleiben unberührt.

(7) Nach Vertragsende kann die Kund:in ihre Kundendaten 30 Tage lang exportieren. Danach löscht trifo die Kundendaten, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Löschungen in den Sicherungen folgen mit deren Ablauf.

§ 18 Preise, Zahlung, Änderung von Preisen und Bedingungen

(1) Die Entgelte ergeben sich aus dem Auftrag und der Preisliste. Sie verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Laufende Entgelte sind im Monatsabo monatlich, im Jahresabo jährlich im Voraus fällig, Setup-Gebühren mit Beginn. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

(2) Die Kund:in kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis wegen Mängeln.

(3) Im Jahresabo gelten die Entgelte für die laufende Jahreslaufzeit unverändert, ausgenommen Mehrverbrauch nach der Preisliste.

(4) Im Jahresabo darf trifo für jede Verlängerung die Entgelte nach billigem Ermessen erhöhen, wenn sich die Kosten der Leistung erhöht haben. Maßgeblich sind die Entgelte für KI-Modelle, Suchdienste, Hosting und Datenbank sowie Mailversand. Die Erhöhung darf den Anstieg dieser Kosten seit der letzten Preisfestsetzung nicht übersteigen. Sinken diese Kosten, senkt trifo die Entgelte entsprechend. trifo kündigt eine Anpassung mit Begründung und Berechnung in Textform mindestens 30 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist an. Kündigt die Kund:in daraufhin, endet der Vertrag zum Ende der laufenden Laufzeit zum bisherigen Preis.

(5) Im Monatsabo darf trifo die Entgelte und das Kontingent mit Wirkung zum Beginn eines Monats ändern, wenn sich die Kosten der Leistung nach Abs. 4, der Leistungsumfang oder die allgemeine Preisliste von trifo ändern. trifo kündigt die Änderung mit Begründung mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an. Die Kund:in kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden ohne Frist kündigen. Dann endet er zum Wirksamwerden, bis dahin gelten die bisherigen Entgelte. Kündigt sie nicht, gelten die neuen Entgelte. Darauf weist trifo in der Ankündigung hin.

(6) trifo darf diese Bedingungen für die Zukunft ändern, wenn ein triftiger Grund besteht: Änderungen von Gesetz, Rechtsprechung oder behördlichen Vorgaben, eine nach § 5 zulässige Änderung von trifo oder das Schließen einer Regelungslücke. Änderungen der Hauptleistung, des Verhältnisses von Leistung und Entgelt, der Laufzeit, der Haftung und der Rechte an Daten gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kund:in.

(7) Andere Änderungen teilt trifo mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden in Textform mit, mit Gegenüberstellung der alten und neuen Regelung. Widerspricht die Kund:in nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gilt die Änderung als genehmigt. Darauf weist trifo in der Mitteilung hin. Widerspricht die Kund:in, gelten die bisherigen Bedingungen weiter. Die Kund:in kann bis zum Wirksamwerden kostenfrei kündigen.

§ 19 Kostenloser Test

Stellt trifo der Kund:in trifo vor oder ohne Auftrag unentgeltlich zum Test bereit, gelten die „Bedingungen für den kostenlosen Test“ in ihrer bei Testbeginn genannten Fassung. Sie gehen diesen Bedingungen vor. Ein entgeltlicher Vertrag entsteht nur durch einen Auftrag. Ansprüche aus der Testphase richten sich weiter nach den Testbedingungen.

§ 20 Inhalte der Nutzer:innen, Meldungen, Beschwerden

(1) Nutzer:innen dürfen keine Inhalte speichern, die gegen § 9 Abs. 5 verstoßen, rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen. Das gilt vor allem für Notizen, Kontaktangaben, Aktivitäten und Feedback.

(2) trifo prüft Inhalte nicht allgemein. Bei der Eingabe von Kontaktangaben prüft trifo regelbasiert, ob eine veröffentlichte Fundstelle angegeben ist, und lehnt bestimmte Quellen ab. Die KI-Assistenz weist auf diese Regeln hin. Meldungen bewertet ein Mensch bei trifo. Rechtswidrige oder regelwidrige Inhalte kann trifo löschen oder unzugänglich machen. Admin und Leitung der Kund:in können Inhalte ihrer Firma selbst löschen.

(3) Beschränkt trifo einen Inhalt oder sperrt trifo Nutzer:innen wegen Rechtswidrigkeit oder eines Verstoßes gegen diese Bedingungen, teilt trifo das der Kund:in unverzüglich mit. Die Mitteilung nennt Tatsachen, Grundlage, ob automatisierte Mittel beteiligt waren, und die Möglichkeiten zur Überprüfung.

(4) Jede Person, auch ohne Konto, kann rechtswidrige Inhalte per E-Mail an info@trifo.app melden. Die Meldung soll die Begründung, die genaue Fundstelle, Name und E-Mail der meldenden Person und die Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind. trifo bestätigt den Eingang, entscheidet zügig, sorgfältig und objektiv und teilt die Entscheidung mit Hinweis auf Rechtsbehelfe mit.

(5) Die Kund:in kann einer Maßnahme innerhalb von 14 Tagen in Textform widersprechen. trifo prüft den Widerspruch und antwortet innerhalb von 14 Tagen.

(6) Kontaktstelle für Behörden und Nutzer:innen nach dem Digital Services Act ist info@trifo.app, Sprachen Deutsch und Englisch.

§ 21 Übertragung des Vertrags

(1) trifo darf den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft übertragen, an der Navid Fehrenbacher mehrheitlich beteiligt ist und die trifo weiterführt. trifo teilt die Übertragung mindestens 30 Tage vorher in Textform mit, mit Firma und Anschrift der Gesellschaft. Die Kund:in kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Übertragung kostenfrei kündigen.

(2) Die Kund:in darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von trifo in Textform übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Hat die Kund:in ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU (einschließlich Dänemark), vereinbaren die Parteien nach Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von trifo. Hat die Kund:in keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, gilt dasselbe nach § 38 Abs. 2 ZPO. Ist trifo im Handelsregister eingetragen und die Kund:in Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Sitz von trifo ausschließlicher Gerichtsstand.

(3) Erklärungen zum Vertrag genügen in Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Eine englische Übersetzung dient nur der Information.

(5) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Anlage: Wechsel, Export und Löschung

Diese Anlage setzt Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) um.

1. Die Kund:in kann jederzeit in Textform verlangen, zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Infrastruktur zu wechseln oder ihre exportierbaren Daten löschen zu lassen. Die Ankündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate ab Zugang des Verlangens.

2. Nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen. In dieser Zeit läuft der Vertrag weiter. trifo unterstützt die Kund:in und von ihr beauftragte Dritte, hält den Betrieb aufrecht und weist auf bekannte Risiken für die Kontinuität hin. Ist der Übergang in 30 Tagen technisch nicht machbar, teilt trifo das innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Verlangen mit Begründung mit und schlägt einen Zeitraum von höchstens sieben Monaten vor. Die Kund:in kann den Übergangszeitraum einmal verlängern.

3. Am Ende der Ankündigungsfrist teilt die Kund:in mit, ob sie wechselt oder löschen lässt. Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Wechsel oder, bei Löschung, mit Ablauf der Ankündigungsfrist. trifo bestätigt das Vertragsende in Textform.

4. Exportierbare Daten sind Projekte, Status, Aktivitäten, Notizen, Kontakte, Wiedervorlagen, Bewertungen, Firmen und Reports der Kund:in samt Metadaten, soweit die Kund:in sie erzeugt oder miterzeugt hat. Ausgenommen sind Daten, die Rechte Dritter oder Geschäftsgeheimnisse von trifo schützen: Prompts, Systemanweisungen, Quellenlisten, Bewertungsregeln und Rechercheergebnisse, die nicht der Kund:in bereitgestellt wurden.

5. Nach dem Übergangszeitraum kann die Kund:in die Daten mindestens 30 Kalendertage lang abrufen. Danach löscht trifo die exportierbaren Daten vollständig, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

6. trifo stellt die Daten strukturiert, gängig und maschinenlesbar (JSON und CSV) ohne Entgelt bereit. Datenstrukturen und Formate beschreibt trifo auf Anfrage.

7. Für den Wechsel erhebt trifo kein Entgelt.

8. Im Monatsabo fällt bei vorzeitiger Beendigung keine Entschädigung an. Endet ein Jahresabo nach Nummer 3 vor Ablauf der Laufzeit, schuldet die Kund:in eine Entschädigung von 30 % der Entgelte bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Ihr bleibt der Nachweis vorbehalten, dass trifo kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist oder Aufwendungen erspart hat.

9. trifo betreibt Datenbank und Recherche in Rechenzentren in Frankfurt am Main. Die Anbieter, ihr Sitz und die Grundlagen der Übermittlung stehen in der Datenschutzerklärung.

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