Fassung vom 25. Oktober 2026
Für Firmen, die trifo nutzen. Für den kostenlosen Test gelten die Bedingungen für den kostenlosen Test. Wie trifo mit personenbezogenen Daten umgeht, steht in der Datenschutzerklärung.
§ 3 Leistungen von trifo
(1) trifo stellt der Kund:in die Anwendung trifo über das Internet zur Nutzung bereit. Kernfunktionen sind der wöchentliche Gebietsreport je vereinbartem Gebiet, das Projekt-Board mit Kontakten, Aktivitäten und Wiedervorlagen und die KI-Assistenz im vereinbarten Kontingent. Weitere Funktionen, Darstellungen, Formate, Quellen und Modelle schuldet trifo nur, wenn der Auftrag sie als Kernfunktion nennt.
(2) Für den Gebietsreport recherchiert trifo mit Hilfe von KI-Modellen und Suchdiensten in frei zugänglichen Quellen nach Bauprojekten, Ausschreibungen, Nachrichten über Firmen und Veranstaltungen im vereinbarten Gebiet. Die Recherche ist eine Dienstleistung. trifo schuldet die sorgfältige Durchführung des beschriebenen Verfahrens, keinen bestimmten Erfolg.
(3) Die Ergebnisse erstellen KI-Modelle automatisiert. trifo kennzeichnet sie als „KI-generiert“ und nennt zu jeder Angabe die Fundstelle. Die Ergebnisse sind Hinweise und Entscheidungshilfen. trifo prüft nicht jede Angabe einzeln. Ergebnisse können unrichtig, unvollständig oder überholt sein.
(4) trifo sorgt dafür, dass jede Angabe im Report mit einer Fundstelle belegt ist, und stellt den Report in der Regel bis Montag 8 Uhr bereit (Zielwert). Meldet die Kund:in eine Angabe als falsch, prüft trifo sie und berichtigt oder entfernt sie innerhalb angemessener Frist, wenn sich der Fehler bestätigt.
(5) Nicht geschuldet sind eine bestimmte Anzahl von Projekten oder Kontakten, ein Vertriebserfolg und Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung. Entwürfe der KI-Assistenz sind Vorschläge. Ob und wie die Kund:in Dritte anspricht, entscheidet und verantwortet sie selbst.
(6) Support erhält die Kund:in werktags über „Problem melden“ in trifo oder per E-Mail an info@trifo.app. trifo antwortet in der Regel innerhalb von zwei Werktagen (Zielwert).
(7) Einrichtung, Schulung und weitere Leistungen erbringt trifo, soweit der Auftrag sie nennt. Sie sind Dienstleistungen.
(8) Angaben zu Zeitpunkten, Reaktionszeiten und Verfügbarkeit in diesen Bedingungen und im Auftrag sind Zielwerte und Beschreibungen der Leistung, keine Garantien. Eine Garantie übernimmt trifo nur, wenn sie ausdrücklich als solche in Textform erklärt ist.
§ 13 Kundendaten und Datenschutz
(1) Kundendaten sind die Daten, die die Kund:in und ihre Nutzer:innen in trifo eingeben oder dort erzeugen, etwa Konten, Notizen, Status, Aktivitäten, Wiedervorlagen, eigene Kontaktangaben, Bewertungen, Chatverläufe und Diktate. Sie bleiben bei der Kund:in. trifo nutzt sie nur zur Erbringung der Leistung, nach den Weisungen der Kund:in und nach § 14.
(2) Für personenbezogene Kundendaten ist die Kund:in Verantwortliche und trifo Auftragsverarbeiterin. Es gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Er geht diesen Bedingungen vor, soweit es um personenbezogene Kundendaten geht.
(3) Recherchedaten sind Angaben zu Projekten, Firmen, Ansprechstellen und Personen, die trifo aus öffentlichen Quellen erhebt. Für ihre Erhebung und Bereitstellung ist trifo eigene Verantwortliche. Ab dem Empfang ist die Kund:in für ihre weitere Nutzung verantwortlich, etwa für Ansprache und Notizen.
(4) Die Kund:in genehmigt die Unterauftragsverarbeiter, die die Datenschutzerklärung und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nennen. trifo informiert die Kund:in mindestens 30 Tage vor einer Änderung in Textform. Die Kund:in kann aus datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann die Kund:in den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(5) Übermittelt trifo Daten in Länder außerhalb des EWR, stützt sich trifo auf einen Angemessenheitsbeschluss oder auf Standardvertragsklauseln. Fällt ein Angemessenheitsbeschluss weg, stellt trifo die Übermittlung innerhalb angemessener Frist auf eine andere Grundlage um oder beendet sie.
(6) trifo verarbeitet Daten der Kund:in und der Nutzer:innen in eigener Verantwortung nur für Abrechnung, Sicherheit und Missbrauchserkennung, das Protokoll der Betreiberzugriffe, die Kontingente und die Auswertung nach § 14. Das Nähere steht in der Datenschutzerklärung.
(7) Das trifo-Team meldet sich nur zur Fehleranalyse oder auf Anfrage als Person im Konto der Kund:in an, nur im nötigen Umfang und höchstens zwei Stunden je Anmeldung. trifo protokolliert jede Anmeldung. Die Kund:in kann das Protokoll einsehen.
§ 18 Preise, Zahlung, Änderung von Preisen und Bedingungen
(1) Die Entgelte ergeben sich aus dem Auftrag und der Preisliste. Sie verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Laufende Entgelte sind im Monatsabo monatlich, im Jahresabo jährlich im Voraus fällig, Setup-Gebühren mit Beginn. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
(2) Die Kund:in kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis wegen Mängeln.
(3) Im Jahresabo gelten die Entgelte für die laufende Jahreslaufzeit unverändert, ausgenommen Mehrverbrauch nach der Preisliste.
(4) Im Jahresabo darf trifo für jede Verlängerung die Entgelte nach billigem Ermessen erhöhen, wenn sich die Kosten der Leistung erhöht haben. Maßgeblich sind die Entgelte für KI-Modelle, Suchdienste, Hosting und Datenbank sowie Mailversand. Die Erhöhung darf den Anstieg dieser Kosten seit der letzten Preisfestsetzung nicht übersteigen. Sinken diese Kosten, senkt trifo die Entgelte entsprechend. trifo kündigt eine Anpassung mit Begründung und Berechnung in Textform mindestens 30 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist an. Kündigt die Kund:in daraufhin, endet der Vertrag zum Ende der laufenden Laufzeit zum bisherigen Preis.
(5) Im Monatsabo darf trifo die Entgelte und das Kontingent mit Wirkung zum Beginn eines Monats ändern, wenn sich die Kosten der Leistung nach Abs. 4, der Leistungsumfang oder die allgemeine Preisliste von trifo ändern. trifo kündigt die Änderung mit Begründung mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an. Die Kund:in kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden ohne Frist kündigen. Dann endet er zum Wirksamwerden, bis dahin gelten die bisherigen Entgelte. Kündigt sie nicht, gelten die neuen Entgelte. Darauf weist trifo in der Ankündigung hin.
(6) trifo darf diese Bedingungen für die Zukunft ändern, wenn ein triftiger Grund besteht: Änderungen von Gesetz, Rechtsprechung oder behördlichen Vorgaben, eine nach § 5 zulässige Änderung von trifo oder das Schließen einer Regelungslücke. Änderungen der Hauptleistung, des Verhältnisses von Leistung und Entgelt, der Laufzeit, der Haftung und der Rechte an Daten gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kund:in.
(7) Andere Änderungen teilt trifo mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden in Textform mit, mit Gegenüberstellung der alten und neuen Regelung. Widerspricht die Kund:in nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gilt die Änderung als genehmigt. Darauf weist trifo in der Mitteilung hin. Widerspricht die Kund:in, gelten die bisherigen Bedingungen weiter. Die Kund:in kann bis zum Wirksamwerden kostenfrei kündigen.
§ 20 Inhalte der Nutzer:innen, Meldungen, Beschwerden
(1) Nutzer:innen dürfen keine Inhalte speichern, die gegen § 9 Abs. 5 verstoßen, rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen. Das gilt vor allem für Notizen, Kontaktangaben, Aktivitäten und Feedback.
(2) trifo prüft Inhalte nicht allgemein. Bei der Eingabe von Kontaktangaben prüft trifo regelbasiert, ob eine veröffentlichte Fundstelle angegeben ist, und lehnt bestimmte Quellen ab. Die KI-Assistenz weist auf diese Regeln hin. Meldungen bewertet ein Mensch bei trifo. Rechtswidrige oder regelwidrige Inhalte kann trifo löschen oder unzugänglich machen. Admin und Leitung der Kund:in können Inhalte ihrer Firma selbst löschen.
(3) Beschränkt trifo einen Inhalt oder sperrt trifo Nutzer:innen wegen Rechtswidrigkeit oder eines Verstoßes gegen diese Bedingungen, teilt trifo das der Kund:in unverzüglich mit. Die Mitteilung nennt Tatsachen, Grundlage, ob automatisierte Mittel beteiligt waren, und die Möglichkeiten zur Überprüfung.
(4) Jede Person, auch ohne Konto, kann rechtswidrige Inhalte per E-Mail an info@trifo.app melden. Die Meldung soll die Begründung, die genaue Fundstelle, Name und E-Mail der meldenden Person und die Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind. trifo bestätigt den Eingang, entscheidet zügig, sorgfältig und objektiv und teilt die Entscheidung mit Hinweis auf Rechtsbehelfe mit.
(5) Die Kund:in kann einer Maßnahme innerhalb von 14 Tagen in Textform widersprechen. trifo prüft den Widerspruch und antwortet innerhalb von 14 Tagen.
(6) Kontaktstelle für Behörden und Nutzer:innen nach dem Digital Services Act ist info@trifo.app, Sprachen Deutsch und Englisch.
Anlage: Wechsel, Export und Löschung
Diese Anlage setzt Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) um.
1. Die Kund:in kann jederzeit in Textform verlangen, zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Infrastruktur zu wechseln oder ihre exportierbaren Daten löschen zu lassen. Die Ankündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate ab Zugang des Verlangens.
2. Nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen. In dieser Zeit läuft der Vertrag weiter. trifo unterstützt die Kund:in und von ihr beauftragte Dritte, hält den Betrieb aufrecht und weist auf bekannte Risiken für die Kontinuität hin. Ist der Übergang in 30 Tagen technisch nicht machbar, teilt trifo das innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Verlangen mit Begründung mit und schlägt einen Zeitraum von höchstens sieben Monaten vor. Die Kund:in kann den Übergangszeitraum einmal verlängern.
3. Am Ende der Ankündigungsfrist teilt die Kund:in mit, ob sie wechselt oder löschen lässt. Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Wechsel oder, bei Löschung, mit Ablauf der Ankündigungsfrist. trifo bestätigt das Vertragsende in Textform.
4. Exportierbare Daten sind Projekte, Status, Aktivitäten, Notizen, Kontakte, Wiedervorlagen, Bewertungen, Firmen und Reports der Kund:in samt Metadaten, soweit die Kund:in sie erzeugt oder miterzeugt hat. Ausgenommen sind Daten, die Rechte Dritter oder Geschäftsgeheimnisse von trifo schützen: Prompts, Systemanweisungen, Quellenlisten, Bewertungsregeln und Rechercheergebnisse, die nicht der Kund:in bereitgestellt wurden.
5. Nach dem Übergangszeitraum kann die Kund:in die Daten mindestens 30 Kalendertage lang abrufen. Danach löscht trifo die exportierbaren Daten vollständig, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
6. trifo stellt die Daten strukturiert, gängig und maschinenlesbar (JSON und CSV) ohne Entgelt bereit. Datenstrukturen und Formate beschreibt trifo auf Anfrage.
7. Für den Wechsel erhebt trifo kein Entgelt.
8. Im Monatsabo fällt bei vorzeitiger Beendigung keine Entschädigung an. Endet ein Jahresabo nach Nummer 3 vor Ablauf der Laufzeit, schuldet die Kund:in eine Entschädigung von 30 % der Entgelte bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Ihr bleibt der Nachweis vorbehalten, dass trifo kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist oder Aufwendungen erspart hat.
9. trifo betreibt Datenbank und Recherche in Rechenzentren in Frankfurt am Main. Die Anbieter, ihr Sitz und die Grundlagen der Übermittlung stehen in der Datenschutzerklärung.